Neupynn ist da — deine erste Karte ist kostenlos

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich & Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von pynn, einer webbasierten Software (SaaS) zum Erstellen und Teilen von Karten. Betreiber ist ein Einzelunternehmer und Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG (siehe Impressum).

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung einer Software zum Erstellen, Verwalten, Teilen und Einbetten von Karten mit Pins, Kategorien und Fotos. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Tarif der jeweiligen Karte. Jede Karte wird einzeln beauftragt und einzeln abgerechnet; ein kontoweiter Tarif besteht nicht.

3. Tarife & Preise

Für jede Karte stehen die Tarife Free, Basic und Premium zur Verfügung. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus den Preis-Seiten. Free ist kostenlos und auf eine begrenzte Laufzeit ab Veröffentlichung beschränkt. Alle Preise sind § 19-Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

Daneben kann der Betreiber einzelnen Nutzern oder Organisationen einen gewährten Status einräumen — etwa im Rahmen des Vereinsangebots (§ 7) oder individuell vereinbarter Konditionen. Ein gewährter Status hebt den Tarif der Karten des jeweiligen Bereichs an und macht einen Einzelkauf entbehrlich.

4. Zahlung

Kostenpflichtige Tarife werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet. Für jede Karte kann zwischen zwei Zahlweisen gewählt werden:

  • Einmalzahlung (Prepaid): Der Betrag für die gewählte Laufzeit wird vollständig im Voraus fällig.
  • Abonnement: Die Abrechnung erfolgt je nach Wahl monatlich oder jährlich im Voraus.

Rechnungen stehen in-App sowie im Stripe-Portal zur Verfügung.

5. Nutzung durch Unternehmen und Organisationen

pynn steht Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen gleichermaßen offen. Der Tarif richtet sich allein nach dem Bedarf der jeweiligen Karte, nicht nach der Rechtsform oder der Absicht des Nutzers. Wird eine Karte über eine Organisation angelegt, ist diese Organisation Vertragspartner und Rechnungsempfänger; die handelnde Person wird nicht persönlich verpflichtet.

6. Laufzeit & Kündigung

Laufzeit und Kündigung richten sich nach der gewählten Zahlweise und gelten jeweils für eine einzelne Karte:

  • Abonnement: Es läuft je nach Wahl monatlich oder jährlich und verlängert sich automatisch um die jeweilige Laufzeit. Es ist ordentlich zum Ende der jeweiligen Laufzeit über das Konto bzw. das Stripe-Portal kündbar. Die bereits bezahlte Periode bleibt bis zu ihrem Ende bestehen.
  • Bei Prepaid ist die Laufzeit von vornherein fest. Sie endet ohne Kündigung und verlängert sich nicht automatisch; es entstehen keine weiteren Zahlungspflichten.
  • Free endet nach der auf den Preis-Seiten genannten Frist ab Veröffentlichung. Der Entwurf bleibt erhalten.

Ein gewährter Status (§ 3, § 7) ist unbefristet und jederzeit vom Betreiber widerrufbar; bereits bezahlte Laufzeiten bleiben davon unberührt.

7. Vereinsangebot

Für verifizierte gemeinnützige Vereine und das Ehrenamt gewährt der Betreiber einen kostenlosen Status im auf den Preis-Seiten genannten Umfang. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung oder dauerhafte Bereitstellung des kostenlosen Angebots. Die Verifizierung erfolgt über die Vereins-E-Mail-Bestätigung oder den Support. Bei Wegfall der Voraussetzungen oder bei Missbrauch kann das Angebot entzogen werden.

8. Änderungen am Leistungsumfang

Änderungen, die erforderlich sind, um pynn vertragsgemäß zu halten — insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheits- und Kompatibilitätsupdates — nimmt der Betreiber jederzeit vor.

Darüber hinausgehende Änderungen des Leistungsumfangs sowie die Einstellung einzelner Funktionen sind nur aus einem der folgenden triftigen Gründe zulässig:

  • technische Weiterentwicklung oder Ablösung einer Funktion durch eine gleichwertige,
  • Wegfall, Änderung oder Verteuerung eines eingesetzten Dienstes Dritter, insbesondere des Kartendienstes, des Zahlungsdienstleisters oder des E-Mail-Versands,
  • gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Vorgaben,
  • Anforderungen der IT-Sicherheit oder des Datenschutzes,
  • anhaltende wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer Funktion, die von einem sehr kleinen Teil der Nutzer verwendet wird.

Solche Änderungen verursachen für den Nutzer keine zusätzlichen Kosten. Der Betreiber informiert in Textform, in der Regel mindestens 30 Tage im Voraus. Wird der Zugang zum Dienst oder dessen Nutzbarkeit dadurch mehr als nur geringfügig beeinträchtigt, kann der Nutzer den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information oder nach Wirksamwerden der Änderung kostenfrei kündigen.

Bereits vollständig im Voraus bezahlte Laufzeiten bleiben unberührt. Ist eine Kündigung nach dem vorstehenden Absatz berechtigt, wird der auf die nicht genutzte Restlaufzeit entfallende Anteil anteilig erstattet.

9. Preisänderungen

Preisänderungen wirken niemals rückwirkend und lassen bereits bezahlte Laufzeiten unberührt. Bei laufenden Abonnements wird eine Preisänderung frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam und mindestens 30 Tage zuvor in Textform angekündigt.

Dem Nutzer steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Kündigt er nicht bis dahin, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

Der Betreiber kann den Dienst insgesamt einstellen. In diesem Fall wird der Vertrag mit einer Frist von mindestens drei Monaten gekündigt; im Voraus bezahlte Beträge werden für die nicht genutzte Restlaufzeit anteilig erstattet, und der Nutzer erhält Gelegenheit, seine Daten zu exportieren.

10. Nutzungsregeln

Der Nutzer schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Unbefugter. Untersagt ist insbesondere:

Inhalte.

  • rechtswidrige Inhalte sowie die Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten Dritter,
  • Inhalte, die Personen bedrohen, herabwürdigen, zu Hass aufstacheln oder jugendgefährdend sind,
  • personenbezogene Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage — insbesondere Wohnanschriften oder Aufenthaltsorte identifizierbarer Personen,
  • irreführende Standortangaben, etwa das Kartieren fremder Orte, Betriebe oder Veranstaltungen ohne Berechtigung.

Technik und Tarifgrenzen.

  • automatisierte Massenanlage von Konten, Karten oder Inhalten,
  • Umgehung von Tarifgrenzen, Kontingenten oder kostenpflichtigen Funktionen — insbesondere durch wiederholtes Neuveröffentlichen zur Umgehung kostenpflichtiger Laufzeiten oder durch Aufteilen eines zusammengehörenden Vorhabens auf mehrere Konten,
  • systematisches Auslesen von Inhalten über die dafür vorgesehenen Funktionen hinaus,
  • Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigen; Last- und Sicherheitstests nur nach vorheriger Absprache.

Konto und Sonderkonditionen.

  • Weitergabe, Vermietung oder Weiterverkauf des Zugangs an Dritte,
  • Nutzung eines gewährten Vereins- oder Sonderstatus ohne Vorliegen der Voraussetzungen; solche Status sind nicht übertragbar, Angaben zur Berechtigung müssen zutreffen und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Verstöße können über die Meldefunktion oder den Kontakt gemeldet werden.

11. Sperrung und außerordentliche Kündigung

Der Betreiber kann einzelne Inhalte, einzelne Karten oder das Konto sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsregeln (Ziffer 10),
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung mit angemessener Frist,
  • unrichtigen Angaben zur Erlangung eines gewährten Vereins- oder Sonderstatus,
  • Handlungen, die den Betrieb, die Sicherheit oder andere Nutzer gefährden,
  • behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen.

Vor einer Sperrung oder Kündigung wird der Nutzer in Textform auf den Verstoß hingewiesen und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Darauf kann verzichtet werden, wenn Gefahr im Verzug besteht oder ein Rechtsverstoß sofortiges Handeln erfordert.

Jede Sperrung wird begründet. Der Nutzer kann ihr über den Kontakt widersprechen; der Betreiber prüft den Widerspruch unverzüglich und hebt die Maßnahme auf, wenn sie sich als unbegründet erweist.

Bei berechtigter Sperrung oder Kündigung aus einem vom Nutzer zu vertretenden Grund besteht kein Anspruch auf Erstattung für die verbleibende Laufzeit. Erweist sich eine Maßnahme als unbegründet, wird die Laufzeit um die Dauer der Sperrung verlängert oder anteilig erstattet. Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage zum Export zugänglich, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

12. Haftung für nutzergenerierte Inhalte

pynn ermöglicht Nutzern das Einstellen eigener Inhalte (Pins, Kategorien, Fotos und Kartentexte). Diese nutzergenerierten Inhalte geben nicht die Meinung des Betreibers wieder; der Betreiber macht sie sich nicht zu eigen. Für die Rechtmäßigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.

Der Betreiber ist als Hostdiensteanbieter gemäß § 10 DDG nicht verpflichtet, gespeicherte fremde Informationen allgemein zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Eine Haftung für fremde Inhalte besteht erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung.

Über öffentlich zugängliche Bilder steht eine Meldefunktion zur Verfügung, über die rechtsverletzende oder unzulässige Inhalte gemeldet werden können. Nach Eingang einer berechtigten Meldung prüft der Betreiber den beanstandeten Inhalt und entfernt bzw. sperrt ihn unverzüglich, sofern die Meldung begründet ist. Der Betreiber behält sich vor, Inhalte bei begründeten Hinweisen auf Rechtsverstöße zu entfernen.

13. Verfügbarkeit & Haftung

Es wird keine 100 %ige Verfügbarkeit garantiert. Der Betreiber haftet nach den gesetzlichen Grenzen; für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

14. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten regelt die Widerrufsbelehrung.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern; über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert.